Wurzer
Energieberater und
Kaminkehrer
Leistungen
Beantragung staatlicher Fördermittel
Kompetente und neutrale Energieberatung
Messung der Abgaswerte
Reinigung von Kaminen
Reinigung von Zentralheizungen
Erstellung von Energieausweisen (Verbrauchs- und Bedarfsausweis)
Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (ISFP)
Überprüfung von Abgasleitungen
Reinigung von Einzelöfen
Warum sollten Sie uns beauftragen?
- bei der Sanierung Ihres Gebäudes zeigen wir Ihnen bei einer neutralen Beratung, wie Sie Energie sparen können
- durch die Erstellung eines Energieausweises zeigen wir Ihnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes auf
- wir helfen Ihnen bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln
- durch die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans bekommen Sie nicht nur mehr Fördergelder vom Staat, es vergrößert sich auch das Energie- Einsparpotenzial
- durch regelmäßige Abgaswegeüberprüfungen und Kohlenmonoxidmessungen erhöht sich die Sicherheit im Wohnbereich
- durch wiederkehrende BImSchV-Messungen werden Emissionen gesenkt, sowie die Umwelt geschont und Heizkosten minimiert
- durch die Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen verringert sich die Brandgefahr
FAQ
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes über die letzten 3 Jahre. Beim Bedarfsausweis wird der energetische Zustand (Energiebedarf) eines Gebäudes berechnet. Der Verbrauchsausweis ist personenbezogen, während beim Bedarfsausweis das Gebäude bewertet wird.
Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung Ihres Wohngebäudes sowie bei einem Neubau benötigen Sie immer einen Energieausweis. Grundsätzlich gilt folgendes:
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, wenn
– Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
– Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag nach 01.11.1977)
Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn
– Neubau
– Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor 01.11.1977)
Für die Sanierung Ihres Gebäudes erhalten Sie Investitionszuschüsse vom BAFA. Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie die Kombination von Einzelmaßnahmen.
Ab dem 01.01.2024 betragen die förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit und Jahr bis zu 30.000 €. Liegt ein ISFP vor erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit und Jahr auf bis zu 60.000 €.
Es werden Maßnahmen an der
– Gebäudehülle (z.B. Austausch Fenster/Türen, Dämmung Außenwand/Dach),
– der Anlagentechnik (z.B. raumlufttechnische Anlagen) und
– der Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich) gefördert.
Der Fördersatz beträgt 15 %. Liegt ein ISFP vor, erhöht sich der Fördersatz auf 20 %.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) ist eine Anleitung, wie Sie langfristig und sinnvoll die Sanierung ihres Gebäudes Schritt-für-Schritt planen. Sie bekommen einen detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Der ISFP gilt für 15 Jahre.
Die Erstellung eines ISFP wird vom Staat bis zu 80 % gefördert. Liegt ein ISFP vor,
– erhalten Sie 5% mehr Förderung für die Durchführung von Einzelmaßnahmen.
– verdoppeln sich ab dem 01.01.2024 die jährlich maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Ab dem 01.01.2024 wird die Förderung neuer Heizungen (= Heizungstausch) fast komplett von der KfW abgewickelt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus begrenzt. Das heißt, der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier – bei einem maximal möglichen Fördersatz von 70 % – 21.000 €.
Ja, die maximal möglichen förderfähigen Kosten von 60.000 € vom BAFA (Einzelmaßnahmen mit ISFP) und die 30.000 € von der KfW (Heizungstausch) können addiert werden. Ab dem 01.01.2024 gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 €, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Summe gilt für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude (Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen) innerhalb eines Kalenderjahres.